3 Jahre Garantie

3 Jahre Garantie - seien Sie auf der sicheren Seite !

Sie erhalten auf alle Artikel, die nach dem 01.07.2006 von Endverbrauchern im Sinne des § 13 BGB bei uns gekauft wurden, eine Garantie von 36 Monaten. Beginnend mit dem Gefahrübergang. Wir leisten Garantie für alle während der Garantiezeit auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, Ausnahmen siehe weiter unten.

Ihr Garantiegeber der 3-Jahres Garantie:

Musikhaus Hermann OHG
Gymnasiumstr. 2
88400 Biberach

Ausgenommen von der Garantie sind Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Saiten, Röhren, Akkus etc. oder Mängel am Produkt, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind oder Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteile verursacht wurden, die keine Originalteile sind, oder Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden oder geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produktes unerheblich sind. Unsere erweiterte Garantie schließt die Lackierung und Lacke von Instrumenten aus, ebenso Gebrauchtinstrumente. Rücksendungen von Waren für unsere erweiterte, freiwillige Garantie erfolgen auf Kosten des Verbrauchers. Wenden Sie sich für eine Abwicklung an unseren Kundenservice.

Durch die Erbringung von Garantieleistungen im nachgewiesenen Garantiefall wird die Garantiezeit nicht verlängert.

Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Verbrauchers (§§ 434 – 453 BGB) wird durch die dreijährige Garantie nicht eingeschränkt, sondern bleiben vollumfänglich neben der Garantie bestehen.

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