3 Jahre Garantie
Wir sind von unseren vertriebenen Produkten überzeugt und erweitern für Sie kostenfrei die Garantie auf 3 Jahre.
    Sie erhalten auf alle Artikel, die nach dem 01.07.2006 von 
Endverbrauchern im Sinne des § 13 BGB bei uns gekauft wurden, eine 
Garantie von 36 Monaten. Beginnend mit dem Gefahrübergang. Wir leisten 
Garantie für alle während der Garantiezeit auftretenden Mängel, die 
nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen 
sind. Diese freiwillige Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht an weitere (spätere) Besitzer übertragbar.
    Ihr Garantiegeber unserer 3-Jahres Garantie:
    
Musikhaus Hermann OHG
    
Gymnasiumstr. 2
    
88400 Biberach
Ausgenommen von der Garantie sind Produkte, die einem gebrauchsbedingten
 oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Saiten, 
Röhren, Akkus etc. oder Mängel am Produkt, die auf Fehlbedienung oder 
Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen 
Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und
 Pflege zurückzuführen sind oder Mängel am Produkt, die durch Verwendung
 von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteile verursacht wurden, die keine
 Originalteile sind, oder Produkte, an denen Veränderungen oder 
Ergänzungen vorgenommen wurden oder geringfügige Abweichungen von der 
Sollbeschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produktes
 unerheblich sind. Unsere erweiterte Garantie schließt die Lackierung 
und Lacke von Instrumenten aus, ebenso Gebrauchtinstrumente. 
Rücksendungen von Waren für unsere erweiterte, freiwillige Garantie 
erfolgen auf Kosten des Verbrauchers. Wenden Sie sich für eine 
Abwicklung an unseren Kundenservice.
    
Durch die Erbringung von Garantieleistungen im nachgewiesenen Garantiefall wird die Garantiezeit nicht verlängert.
Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Verbrauchers (§§ 434 – 453 BGB) wird durch die dreijährige Garantie nicht eingeschränkt, sondern bleiben vollumfänglich neben der Garantie bestehen.
 
    